Omnibus-Gesetz: Werden die Nachhaltigkeitsberichte einfacher?

europe palace, europe, flags, germany, star, flag, eu, europe flag, european, eu flag, strasbourg, european union flag, country, euro flag, states of america, international, euro states, blow, eu, eu, eu, eu, eu, eu flag, eu flag, strasbourg, strasbourg, strasbourg, strasbourg, strasbourg
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind umfangreiche Offenlegungspflichten verbunden. Doch das sogenannte Omnibus-Gesetz könnte für Erleichterungen sorgen. Welche Vereinfachungen sind zu erwarten, und was bedeutet das für Unternehmen?
Hintergrund: Was ist das Omnibus-Gesetz?

Das Omnibus-Gesetz ist eine Sammelgesetzgebung der Europäischen Union, die unter anderem Anpassungen und Vereinfachungen für bestehende Vorschriften vorsieht. Im Kontext der CSRD und der Nachhaltigkeitsberichterstattung könnte es dazu beitragen, die Berichtspflichten für Unternehmen zu entschlacken und praxisgerechter zu gestalten.

Erwartete Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  1. Erleichterung für KMU Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die unter die CSRD fallen, sollen vereinfachte Berichtspflichten erhalten. Es wird erwartet, dass der Umfang der erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen reduziert und die Fristen für die erstmalige Anwendung verlängert werden.
  2. Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse Unternehmen könnten durch präzisere Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse entlastet werden. Derzeit ist unklar, in welchem Umfang nicht-wesentliche Themen weggelassen werden können. Eine Klarstellung könnte hier für mehr Sicherheit sorgen und den Reporting-Aufwand senken.
  3. Reduktion der Datenanforderungen Die ESRS verlangen eine Vielzahl an quantitativen und qualitativen Angaben. Es gibt Bestrebungen, einige dieser Anforderungen zu vereinfachen, insbesondere für Unternehmen mit geringer Nachhaltigkeitsauswirkung.
  4. Flexiblere Übergangsregelungen Unternehmen könnten mehr Zeit für die Umsetzung erhalten, etwa durch verlängerte Übergangsfristen oder die Möglichkeit, bestimmte Berichtsinhalte schrittweise einzuführen.
  5. Harmonisierung mit bestehenden Standards Die Berichterstattungspflichten sollen besser mit bestehenden Rahmenwerken wie GRI oder TCFD abgestimmt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Integration in bestehende Systeme zu erleichtern.
Was bedeutet das für Unternehmen?

Sollten die Vereinfachungen in Kraft treten, könnten Unternehmen ihre Reporting-Prozesse effizienter gestalten und Kosten sparen. Besonders KMU würden von reduzierten Anforderungen profitieren. Dennoch bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein komplexes Thema, das eine strategische Herangehensweise erfordert.

Fazit: Werden durch das Omnibus-Gesetz Nachhaltigkeitsberichte einfacher?

Das Omnibus-Gesetz könnte eine spürbare Entlastung für Unternehmen mit sich bringen, indem es bestimmte Berichtspflichten vereinfacht und Übergangsfristen verlängert. Dennoch bleibt abzuwarten, in welcher finalen Form die Änderungen verabschiedet werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorbereiten und bestehende Reporting-Prozesse kontinuierlich optimieren.

Möchten Sie Ihr Nachhaltigkeitsreporting effizient gestalten? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der CSRD und der ESRS-Anforderungen – sprechen Sie uns an!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen